Nebenklage

Mein Hauptarbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Nebenklage.

Grundsätzlich ist der deutsche Strafprozess sehr auf den Täter ausgerichtet. Die verletzte Person spielt als Zeugin eine untergeordnete Rolle, obwohl die Tat für das Leben der verletzten Person häufig weitaus schwerwiegendere Folgen hat, als für den Täter.

Durch die Nebenklage wird die Position der Verletzten gestärkt. Durch die Anwält*in an ihrer Seite, der sogenannten Nebenklagevertreterin, kann Einfluss auf den Prozess genommen werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, Zeug_innen zu benennen und im Prozess Fragen zu stellen. Dadurch erhöhen sich die Chancen, den Prozess zu einem guten Abschluss zu bringen.

Nebenklage kommt insbesondere in Betracht bei

  • Sexualstraftaten
  • Tötungsdelikten
  • Körperverletzung, häusliche Gewalt
  • Menschenhandel und Freiheitsberaubung
  • Verstoß gegen Anordnungen nach Gewaltschutzgesetz

Oder bei anderen Delikten, wenn insbesondere durch die schwere Folge der Tat einen Anschluss zur Nebenklage geboten erscheint. Fragen Sie nach!

Gerne berate ich Sie, wie Sie in Ihrem speziellen Fall am besten vorgehen.

Ich berate Sie auch gerne bezüglich der Frage, ob überhaupt eine Strafanzeige sinnvoll ist und wie ein Verfahren nach Einschaltung der Justiz abläuft. Gemeinsam erarbeiten wir in Ruhe die für Sie passende Strategie. Parallel berate ich Sie neben dem strafrechtlichen Vorgehen auch zur Frage zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche (sogenannter „Adhäsionsantrag“) und über mögliche Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.